Wir verbinden Wirtschaftsprüfung und Ingenieurwissenschaften. Wir bewerten im Bau befindliche oder abgeschlossene Investitionsprojekte, prüfen Verlustrisiken und plausibilisieren Plan-Finanzierungsrechnungen. Wir unterstützen das Projektcontrolling und erstellen Mittelverwendungsrechnungen.
Wir führen Wirtschaftlichkeitsrechnungen durch.
Gemäß § 7 Bundeshaushaltordnung (BHO) und vergleichbaren Regelungen auf Landes- und Kommunalebene ist die öffentliche Hand verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten und für finanzwirksame Maßnahmen Wirtschaftlichkeits- untersuchungen durchzuführen.
Dies gilt insbesondere auch für Projekte unter Einbeziehung privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen (ppp-Projekte). Den Vorhaben liegen üblicherweise Finanzierungsvereinbarungen zugrunde, deren Regelungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vorfeld auch daraufhin geprüft werden müssen, ob ggfs. Vermögensvorteile für die Unternehmen der Privatwirtschaft entstehen, die dann entsprechend an die öffentliche Hand auszukehren sind.
Copyright © by Wirtschaftsprüfung Stein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin IMPRESSUM