Wir unterstützen Unternehmen im BereichENERGIE.
Wir bereiten Zahlenwerke auf, plausibilisieren zugrundeliegende Parameter, optimieren Energie-Managementsysteme nach Ihren Vorgaben und unterstützen Antragstellungen an das BAFA.
Bestimmte Energieversorgungsunternehmen haben für Tätigkeiten nach § 6b EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen. Im Vorfeld von Jahresabschlussprüfungen unterstützen wir Unternehmen in der Aufstellung von Tätigkeitsabschlüssen einschließlich der Frage, ob Wertansätze und Zuordnung der Konten sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind (Wirksamkeit der Entflechtung) und die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten zutreffend abgebildet sind. Sofern seitens der BNetzA ergänzende Angaben erforderlich sind, werden auch diese beachtet.
Die Aufbau- und Funktionsprüfung eines IKS für Elektrizitätsunternehmen (EVU) wird unter anderem auf folgende Daten gestützt:
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